Allgemeine Geschäftsbedingungen
Equiloud. Motion Graphic & Video Editing
Dipl.-Des. Uwe Schweer-Lambers
§1
Der Designer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden
zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns zu wahren u. alle diesbezüglichen Informationen u. Unterlagen vertraulich zu
behandeln. Die Sorgfalts- u. Verschwiegenheitspflicht währt auch über das Vertragsende
hinaus u. gilt auch, wenn die Zusammenarbeit nicht zustande kommt.
Alle Daten die im Rahmen eines Projektes erstellt und verwendet werden, werden 3 Monate
nach Abschluss endgültig gelöscht. Projektdaten können gegen Honorar in den Besitz des
Auftraggebers übergehen.
§2
Bei der Auftragsdurchführung ist der Designer verpflichtet, sich hinsichtlich der zu
treffenden Maßnahmen mit dem Auftraggeber abzustimmen u. ihm die Entwürfe für die
vorgeschlagenen Mittel, Kostenvoranschläge, Terminpläne zur Bewältigung vorzulegen.
§3
Werden vom Designer im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt,
jedoch der Auftrag anderweitig vergeben, so berechnet der Designer die für die
Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit- u. Kostenaufwand.
§4
Für Aufträge, die im Auftrag u. auf Rechnung des Auftraggebers erteilt werden, übernimmt
der Designer gegenüber des Durchführenden keinerlei Haftung. Der Designer tritt lediglich
als Mittler auf.
§5
Wird der Designer mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Auftraggeber damit
an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist. Wurde ein
Honorar nicht vereinbart, so gelten die branchenüblichen Honorarforderungen.
§6
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer rechtzeitig über Art, Umfang u. Zeitfolge
der geforderten Leistungen zu unterrichten u. ihm alle für die sachgemäße Durchführung
des Auftrags benötigten Informationen u. Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind,
fristgerecht und kostenlos zu liefern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer nur
zu Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder
sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.
§7
Im Honorar des Designers sind Leistungen für Projektvorbereitungen, -Planung, –
Gestaltung enthalten. Separat berechnet werden: Material, Übersetzungen, Fahrtkosten,
Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen,
Sendelizenzen, Leistungen hinzugezogener Spezialunternehmen (Kopierwerk, etc.) je
nach entsprechendem Aufwand.
§8
Der Designer ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu
verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen erbrachten Leistungen u. dem
Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistungen orientiert.
§9
Kommt eine vom Designer ausgearbeitete u. vom Kunden genehmigte Konzeption aus
Gründen, die der Designer nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der
Honoraranspruch des Designers davon unberührt.
§10
Ein dem Designer schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn
der Designer die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung
schriftlich oder mündlich ablehnt (sofern der Endtermin dahinter liegt).
§11
Nutzungs- u. sonstige Rechte an den eingereichten Vorschlägen gehen nur insoweit auf
den Auftraggeber über, als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht
(Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume, etc.), ansonsten sind sie gesondert zu regeln.
§12
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vom Designer im Angebotsstadium eingereichten
Vorschläge zu verwenden, u. zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt
sind oder nicht. Das gilt auch für die Verwendung in abgewandelter Form oder durch
Dritte.
§13
Der Designer haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von
Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht seine Erfüllungshilfen sind, auch
nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt der
Designer seine Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber ab.
§14
Nach der Endabnahme eines Auftrages (Endschnittabnahme) durch den Auftraggeber ist
der Designer von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen
befreit.
§15
Soweit der Auftraggeber von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung
des Designers. Nachträgliche Autorenkorrekturen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§16
Eine Haftung für wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit eines Auftrags kann nicht
übernommen werden, insbesondere ist der Designer nicht verpflichtet, jeden Entwurf
vorher juristisch überprüfen zu lassen.
§17
Mit der Zahlung des Designerhonorars einschließlich der Lizenz für die Übertragung u. des
Vervielfältigungsrechts erwirbt der Auftraggeber nur das Recht zur Vervielfältigung u.
Verbreitung der Arbeit im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck.
Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang u. Zweck hinaus, so ist eine
neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich.
Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen und Kopien gelten nicht als
mitübertragen, sofern nicht eine besondere Vereinbarung erfolgt.
Vorentwürfe u. Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum des Designers u.
sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben.
Für Beschädigungen haftet der Auftraggeber.
§18
Der Designer ist berechtigt, die von ihm gestellten Werbemittel zu signieren u. in seiner
Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen.
Die nach den allgemeinen Richtlinien der Werbebranche obligatorischen Belegexemplare
sind dem Designer nach Fertigstellung ohne besondere Aufforderung zu übergeben.
§19
Kann der Designer während der Anfertigungsphase durch Krankheit, Unfall oder andere
nicht selbstverschuldete Umstände den Auftrag nicht zu Ende führen oder vereinbarte
Fristen nicht mehr einhalten, so ist der Auftraggeber dennoch zur Zahlung aller bis dahin
erbrachten Leistungen verpflichtet. Der Auftraggeber ist in diesem Fall schnellstmöglich zu
informieren. Dem Auftraggeber steht es dann frei, die Fertigung mit anderen Anbietern
fortzusetzen.
§20Das Designerhonorar incl. evtl. verauslagter Kosten zuzüglich der gültigen
Mehrwertsteuer ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
§21
Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
berührt nicht die Wirksamkeit im übrigen. An Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige
zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen am nächsten ist.
§22
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und
Scheckverbindlichkeiten, ist der Sitz des Designers.